Wie werde ich eine Pflegefamilie?
Üblicherweise wenden sich Personen, die ein Pflegekind aufnehmen wollen an das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt.
Bewerben können sich Einzelpersonen, Ehepaare, Familien und Lebensgemeinschaften.
Grundsätzlich wird von Pflegepersonen erwartet, dass sie in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (also nicht das für den Lebensunterhalt des Kindes bestimmte Pflegegeld für ihren eigenen Unterhalt mit einplanen wollen), ausreichend Platz und Zeit für ein Kind haben, nicht an einer lebensbedrohlichen Krankheit leiden und bereit sind sich einfühlsam, geduldig, liebevoll und fördernd einem Kind zuzuwenden.
Darüber hinaus müssen sie eine stabile und belastbare Persönlichkeit mitbringen, tolerant und offen sein sowie Lebensfreude und eine positive Lebenseinstellung ausstrahlen. Bei Paaren wird eine schon länger bestehende, tragfähige Paarbeziehung erwartet.
Das Leben mit einem Pflegekind sollten sie als Herausforderung auch für die eigene Persönlichkeitsentwicklung betrachten.
Von großer Bedeutung sind weiterhin die Bereitschaft und die Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit mit Fachkräften der Jugendhilfe und allen anderen gegebenenfalls einzubeziehenden Beteiligten.
Ebenso notwendig ist die Fähigkeit zur Selbst-Reflexivität. Sowohl das Verhalten dem aufgenommen Kind gegenüber, als auch die eigenen Motive und Bedürfnisse sind mit ihren jeweiligen Auswirkungen immer wieder zu reflektieren.
Anforderungen und Erwartungen an Bewerber
Wie Bewerber informiert, vorbereitet und qualifiziert werden bleibt der fachlichen Kompetenz des einzelnen Jugendamts überlassen. Allgemein üblich ist es, den Bewerbern zuerst einmal einen umfangreichen Fragebogen mitzugeben. Nach dessen Rückgabe schließen sich Einzelgespräche mit den Bewerbern im Jugendamt an und mindestens ein Termin in deren Wohnung/Haus, bei dem im Beisein aller Familienmitglieder die häusliche Situation in Augenschein genommen wird und weitere Gespräche, gegebenenfalls auch mit bereits in der Familie lebenden Kindern, geführt werden.
Die Bereitschaft zu Offenheit, Reflexion und konstruktiver Zusammenarbeit mit Außenstehenden wird in jeder Phase der Bewerbung und im gelebten Pflegeverhältnis notwendig sein und ist somit als grundliegende Anforderung an Bewerber zu verstehen.
(Auszug aus „Informationen für Pflegeeltern und Pflegeelternbewerber“; Herausgeber PFAD Bundesverband)
Aufnahme eines weiteren Pflegekindes
Grundsätzlich spricht nichts gegen die Aufnahme eines weiteren Pflegekindes.
Auch hier wendet sich die Personen an das für ihren Wohnort zuständige Jugendamt und besprechen mit den Fachkräften einzelne Möglichkeiten.
Gemeinsam mit den Fachkräften kann genauer abgewogen werden welche Möglichkeiten am geeignetsten sind, was in Frage kommt und was schon im Vorfeld ausgeschlossen werden kann.
Hierbei wird auf die Bedürfnisse des bereits in der Familie lebenden Kindes Rücksicht genommen und in der Entscheidungsfindung mit bedacht.
Welches Jugendamt ist für meine Bewerbung zuständig?
Sie wohnen:
a. im Landkreis Roth, dann ist das Kreisjugendamt Roth für Sie zuständig
b. in Schwabach, dann ist das Jugendamt Schwabach für Sie zuständig
c. im Landkreis Weißenburg/Gunzenhausen, dann ist das Jugendamt in Weißenburg für Sie zuständig
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung
Ansprechpartner für Pflegefamilien ist unser erster Vorstand Bettina Jäkel (Kreisjugendamt Roth)
und unser Vorstandsmitglied Anke Hübner (Jugendamt Schwabach):
Kontakt: bettina.jaekel@pfad-roth.de oder Telefon: 09178 / 90 46 28
Kontakt: ankehuebner1@gmx.de oder Telefon: 09122 / 53 53