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Adoptivfamilie werden

Wie werde ich eine Adoptivfamilie?
Die Bewerbung erfolgt üblicherweise beim Heimatjugendamt.
Dort wird dann in einem gemeinsamen Gespräch entschieden, welche Adoptionsform in Frage kommt.
Formale Voraussetzung für eine Bewerbung:
Eheleute können ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Einer der Partner muss mindestens 25 Jahre und der andere mindestens 21 Jahre alt sein.
Bei Stiefkindadoption kann ein Ehegatte das Kind des Ehepartners alleine annehmen.
Nichtverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare können nicht gemeinsam adoptieren - auch nicht bei eingetragener Partnerschaft. In diesen Fällen darf nur einer der Partner das Kind annehmen. Das Mindestalter beträgt für Einzelpersonen 25 Jahre.
Ein Höchstalter ist gesetzlich nicht festgelegt. Es wird aber allgemein darauf geachtet, dass der Altersabstand zu einem Adoptivkind dem von leiblichen Eltern zu ihren Kindern entspricht, um reale Eltern-Kind-Beziehungen zu ermöglichen.
Bei Auslandsadoptionen spielen auch die Regelungen der Entsendeländer eine Rolle, die manchmal rigidere, manchmal aber auch weniger strenge Vorstellungen bezüglich des Alters der Annehmenden haben.
(Auszug aus "Informationen für Adoptiveltern und Adoptionsbewerber", Herausgeber PFAD Bundesverband)

Anforderungen und Erwartungen an Bewerber
Im Hinblick auf die ökonomische Situation der Bewerber wird verlangt, dass diese mit ziemlicher Sicherheit ein Großziehen des Adoptivkindes ohne finanzielle Probleme erwarten lässt.
Eine zumindest zeitweise Einschränkung der Berufstätigkeit der hauptsächlich für die Betreuung zuständigen Person wird als notwendig angesehen, um eine ausreichende elterliche Zuwendung zu gewährleisten.
Eine weitere Voraussetzung ist das Vorhandensein ausreichenden Wohnraums und in einer kindgerechten Umgebung liegt, die Gelegenheit für den Umgang mit anderen Kindern bietet.
Der Gesundheitszustand muss Stabilität über viele Jahre hinweg erwarten lassen.
Die Interessen von bereits in der Familie lebenden Kindern sind zu berücksichtigen.
Schließlich wird auch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangt.
Bei Auslandsadoptionen können weitere formale Bedingungen des jeweiligen Staates hinzukommen.
(Auszug aus "Informationen für Adoptiveltern und Adoptionsbewerber", Herausgeber PFAD Bundesverband)

Welches Jugendamt ist für meine Bewerbung zuständig?
Sie wohnen:
a. im Landkreis Roth, dann ist das Kreisjugendamt Roth für Sie zuständig
b. in Schwabach, dann ist das Jugendamt Schwabach für Sie zuständig
c. im Kreis Weißenburg/Gunzenhausen, dann ist das Jugendamt in Weißenburg für Sie zuständig.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Ansprechpartner zum Thema "Adoption" ist unser Vorstandmitglied Manuela Fischer
Kontakt über: svenerikfischer@gmx.de oder Telefon: 09177/ 48 41 71