Artikel aus der www.pfad.wordpress.de vom 11.Oktober 2011:
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legte am 10. 10.2011 die in der Sitzung des Präsidiums
des Deutschen Vereins am 27. September 2011 verabschiedeten Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen
Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2012 vor.
Bezug nehmend auf die im Jahr 2007 erfolgten weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen
Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) empfiehlt der Deutsche Verein für das Jahr 2012 die
monatlichen Pauschalbeträge hinsichtlich der materiellen Aufwendungen und der Kosten der Erziehung um 2,2 %
fortzuschreiben und wie in der Anlage ersichtlich festzusetzen.
Die Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge richten sich vor allem an die Behörden,
die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an die öffentlichen Stellen,
die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind.
Weitere Informationen hierzu auf www.pfad-bv.de/dokumente/Blog/2011-10%20DV%20Empfehlungen_Endfassung.pdf